Nicht jede Mängelanzeige ist berechtigt. Als Verkäufer, Bauträger oder Makler haben Sie konkrete Rechte – und viele Forderungen lassen sich abwehren, reduzieren oder auf ein faires Maß verhandeln. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.
Jetzt Fall kostenlos prüfen →Mängelansprüche treffen Verkäufer, Bauträger und Makler. Welche Situation trifft auf Sie zu?
Diese Argumente hören wir regelmäßig – und wir wissen, wie man sie entkräftet.
„Der Mangel war beim Verkauf bereits vorhanden und wurde arglistig verschwiegen." → Unser Gegenangriff: Der Nachweis positiver Kenntnis liegt beim Käufer – und ist oft nicht zu erbringen.
„Der Haftungsausschluss im Vertrag gilt nicht, weil Mängel bewusst verborgen wurden." → Unser Gegenangriff: Arglist erfordert positives Wissen – bloße Vermutungen genügen nicht.
„Wir fordern Kaufpreisminderung in Höhe von X Euro wegen der festgestellten Mängel." → Unser Gegenangriff: Bewertungsansatz, Kausalität und Höhe sind regelmäßig angreifbar.
„Wir erklären den Rücktritt vom Kaufvertrag und fordern die vollständige Rückabwicklung." → Unser Gegenangriff: Rücktritt setzt einen erheblichen Mangel voraus – die rechtliche Hürde ist hoch.
Von der ersten Mängelanzeige bis zur Abwehr der Klage – alles aus einer Hand.
„Ich stehe für Klartext und Ergebnisse, die man sehen kann. Keine Bauchgefühl-Beratung. Ich sage meinen Mandanten ehrlich, was möglich ist – und setze es dann durch."
Michael Couck vereint tiefe Branchenerfahrung mit persönlichem Einsatz. Er berät und vertritt Verkäufer, Bauträger und Makler im Saarland und bundesweit – mit dem Ziel, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und den langfristigen Erfolg seiner Mandanten im Immobilienmarkt zu sichern.
Je früher Sie rechtliche Hilfe holen, desto mehr Handlungsspielraum haben Sie. Schildern Sie uns Ihren Fall – kostenlos und unverbindlich.
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